Glossar
Bevollmächtigter
Ein Bevollmächtigter ist eine Person, die – durch eine Willenserklärung legitimiert – für eine andere Person in deren Namen handelt und ent-
scheidender Stellvertreter ist.
- Sie können mich als qualifizierte Bevollmächtigte einsetzen. Meine langjährige Erfahrung im Umgang mit Menschen und meine fach-
liche Qualifikation zur rechtlichen Betreurein (IFB) geben Ihnen die Gewissheit, das Ihre Vorstellungen in allen Situationen umgesetzt werden. Gerade ganz besondere persönliche Anliegen, wie z.B. Stiftungen oder Tierbetreuungen, werde ich in Ihrem Sinne weiter-
führen. Mein professioneller Umgang mit Angehörigen und Außen-
stehenden erspart Ihnen Konflikte und sorgt für Transparenz und Verständnis. Weiterführend heisst: Sie setzen die Vorgaben für mein Handeln, ich führe alle Ihre Anliegen immer in Ihrem Sinne weiter.
Erbkonzept
Ein Konzept (von lateinisch concipere: "erfassen") beschreibt eine Grund-
vorstellung, die erste Fassung eines Textes oder einer Idee. In der Regel wird ein Konzept als eine Sammlung von Leitgedanken verstanden. (Wikipedia)
- Meine professionelle Begleitung in dieser Entwicklungsphase bringt Ihnen Ausgewogenheit im Findungsprozess, ermöglicht den unvor-
eingenommenen Gedankenaustausch und schützt Sie damit vor übereilten Entscheidungen. Sie vermeiden ungewollte Folgen für Ihre Familie oder Ihr Unternehmen.
Nachlasspflegschaft
Die Nachlasspflegschaft (§ 1960 BGB) ist eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses, insbesondere durch Bestellung eines Nachlasspflegers, die bis zur Annahme der Erb-
schaft oder bis zur Ermittlung eines unbekannten Erben erfolgen kann. (Wikipedia)
- Als zertifizierte Nachlasspflegerin (IFB) übernehme ich vom Gericht angeordnete Nachlasspflegschaften. Meine praktische unternehme-
rische Erfahrung sowie Erfahrungen in der Testamentsvollstreckung geben Ihnen bei Unternehmen aus Industrie, Handel und Handwerk die Sicherheit einer kompetenten und systematischen Bearbeitung. Die transparente und qualifizierte Verwaltung von Haus- und Grund-
besitz und größerer privater Vermögen führt zu eindeutig nachvoll-
ziehbaren Dokumentationen und ermöglicht die unkomplizierte Ausübung Ihrer Kontrollpflichten.
Nachlassverwaltung
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird häufig mit diesem Begriff die Auflösung eines Nachlasses oder auch eine Testamentsvollstreckung beschrieben.
- Als Erbe können Sie mich beauftragen, den Nachlass für Sie aufzulösen oder zu verwalten. Dies vermeidet z.B. in einer Erben-
gemeinschaft Konfliktsituationen. Die Einschaltung einer neutralen Person führt zu mehr Transparenz und erleichtert Entscheidungs-
findungen. Wenn das Erbe ein Unternehmen, ein Geschäft, eine Praxis oder Immobilien umfasst, reduziert meine Qualifikation und meine Erfahrung Ihren Zeitaufwand und führt zu unkomplizierten, sachgerechten Lösungen.
Im rechtlichen Sinne ist jedoch die Nachlassverwaltung (§ 1975 BGB) eine Sonderform der gerichtlich verfügten Nachlasspflegschaft.
- Als zertifizierte Nachlasspflegerin (IFB) übernehme ich vom Gericht angeordnete Nachlassverwaltungen. Meine betriebswirtschaftliche Qualifikation und meine langjährige Berufserfahrung führen zu einer sicheren Beurteilungsbasis und hoher Abwicklungsqualität.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung für den Fall, dass Sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären können. Sie ist eine Weisung des Vollmachtgebers an Ärzte und Pflegepersonal sowie den Bevollmächtigten, wie im Falle einer schweren, unheilbaren Krankheit oder nach einem schwerwiegenden Unfall mit lebensbedrohlichen Verletzungen gehandelt werden soll.
- Hierfür können Sie mich als qualifizierte Bevollmächtigte einsetzen. Häufig entlastet das Vorhandensein einer neutralen Person die Angehörigen in diesen schwierigen Situationen. Mein Agieren mit Ärzten und Pflegepersonal verhindert einseitige Beurteilungen und schützt Sie vor nicht gewollten Situationen. Weiterführend heißt: Ich folge garantiert Ihrem persönlichen Wertesystem und respektiere dies in allen späteren Lebenssituationen.
Testament
Ein Testament (von lat. testamentum, das wiederum von lat. testari: „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. (Wikipedia)
- In der Diskussion mit mir finden Sie eine Gesprächspartnerin, die Ihre persönlichen Wertvorstellungen und Wünsche aufnehmen, verstehen und definieren kann. Das erleichtert Ihnen das Abwägen familiärer und geschäftlicher Aspekte und führt zu der Gewissheit, das Richtige fest zu legen.
Testamentsvollstreckung
Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser die Erfüllung von Auflagen sicher stellen, Konflikte in einer Erbengemeinschaft reduzieren und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses erreichen. Außerdem kann er bei Anordnung andauernder Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstecker eine Zerschlagung seines Nachlasses langfristig verhindern und ihn vor ungeeigneten Erben schützen. Der Testamentsvollstrecker wird immer dem Willen des Erb-
lassers folgen.
- Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin (IFB) können Sie mich einsetzen, um sicher und professionell Ihre Wünsche und Fest-
legungen umzusetzen. Meine fachliche Qualifikation, mein Erfahr-
ungshintergrund und meine persönlichen Stärken führen zu einem umsichtigen und transparenten Umgang mit familiären Konflikt-
situationen und führen zu Lösungen, die Ihren Willen weiterführen. Meine unternehmerischen Erfahrungen ermöglichen die sach-
kundige und qualifizierte Übergabe Ihres Lebenswerkes an Ihre Erben und schützt Sie vor nicht gewollten Situationen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person, im Falle einer Notsituation alle oder nur bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen. Mit dieser Vollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter Ihres Willens, d.h. er entscheidet an Ihrer Stelle, wenn Sie selbst nicht mehr entscheid-
ungsfähig sind. Eine Vorsorgevollmacht setzt persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigen voraus und sollte daher nicht leichtfertig erteilt werden. Allerdings gibt es Regelungen, die ein „Vier-Augen-Prinzip“ möglich machen und zu individuellen sicheren Vollmachten führen.
Die Vorsorgevollmacht kann auch als „Vollmacht über den Tod hinaus” geregelt sein, so dass der Bevollmächtigte zusätzlich alle Erbange-
legenheiten – angefangen von der Bestattung – ausführen kann.
- Sie können mit mir dieses sensible Thema besprechen. Ich informiere Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten und deren Folgen. Wir reden über Ihre bisherigen Überlegungen, Ihre familiäre Situation, Ihr Umfeld und Ihre ganz persönlichen Vorstellungen. Im Mittelpunkt dieses Findungsprozesses stehen Sie. Wir entwickeln gemeinsam eine Lösung, die genau zu Ihnen passt, damit die Dinge später wirklich in Ihrem Sinne weitergeführt werden. Sie sichern sich Ihre Selbstbestimmung auch in späteren Jahren und schützen sich vor nicht gewollten Situationen.